Am 5. Juni 2019 fand eine Pfarrkonferenz im Dekanat Bündiger Land statt, bei der ich gebeten wurde, einen Vortrag anlässlich des diesjährigen Karl Barth-Jahres zu halten. Ich kam der Bitte gerne nach. Im Verlauf meiner Präsentation stellte sich heraus, dass die teilnehmenden Pfarrerinnen und Pfarrer sehr diskussionsfreudig waren, in einigen Fragen der Barthschen Versöhnungslehre durchaus mitgehen konnten, bei anderen Fragen aber auch Vorbehalte hatten. Besonders die in Barths Versöhnungslehre prominent in der Mitte angebrachte Heiligungslehre und ihre Beziehung zur Rechtfertigungslehre war ein Gegenstand der Debatte. Dabei wurde, entgegen meiner ursprünglichen Intention, die Frage nach der Konsequenz des Heiligungsverständnisses Barths für die Taufpraxis wichtig. Angesichts dieser Diskussionslage in der Pfarrschaft habe ich meinen Vortrag deutlich verändert und ausgedehnt und versucht, einige Grundentscheidungen der Heiligungs- und der Tauflehre Barths herauszustellen sowie einige Synthesen zwischen beiden Lehrstücken. Dies lag aufgrund meines Promotionsthemas nahe. Spannend war für mich jedoch, Barths Einsichten zur Taufe auf der einen und die Spuren seiner Heiligungslehre in der Taufelehre auf der anderen Seite zu entdecken. Hier kommen Sie zum Download.